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Polynova Group AG Headquarters Switzerland

Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Sofern keine anders lautenden, schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, verstehen sich unsere Offerten gegen sofortige Zusage, jedoch freibleibend und unverbindlich. Dies gilt vor allem auch dann, wenn bedeutende Materialpreis-, Lohn- oder Kursänderungen in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung eintreten. Die definitive Auftragsannahme durch das Lieferwerk bleibt in allen Fällen vorbehalten.

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2. Lieferfristen

Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigstem Ermessen, aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen in keinem Falle zur Vertragsannullierung. Wir anerkennen weder Inverzugsetzung noch Schadenersatzansprüche irgend-welcher Art.

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3. Liefer-Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Lieferung besteht nur auf der Grundlage unserer Auftragsbestätigung. Störungen höherer Gewalt (verspäteter Materialeingang, Streik, Mobilmachung, usw.) sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung. Wir behalten uns das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben, falls Käufer frühere Bestellungen noch nicht oder nur teilweise bezahlt hat, und wenn wir annehmen müssen, dass seine Zahlungsfähigkeit zweifelhaft ist. Angebote und Bestätigungen von neuen Teilen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstelleraufwandes abgegeben. Wir behalten uns das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können.

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4. Verpackung

Wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurück-genommen. Euro-Paletten sind hiervon ausgenommen und werden ausgetauscht.

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5. Versand

Erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wo nichts anders vorgeschrieben oder abgemacht, liefern wir auf dem günstigsten Weg, ab CHF 5'000.- Netto- Warenwert franko bzw. franko SBB-Station Schweizergrenze.

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6. Mängelrügen

Mängelrügen müssen schriftlich innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Wahl Ersatz geliefert oder eine Gutschrift erteilt, soweit die Ware nicht weiter verarbeitet worden ist. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ausdrücklich ab.

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7. Mehr- und Minderlieferungen

Da unsere Produktion aus Massenartikel besteht, können Spezialausführungen Veränderungen von + oder–15% beinhalten, sowohl was die Mengen als auch was das Gewicht betrifft. Wir übernehmen dafür keinerlei Verantwortung. Gleichermassen sind wir nicht haftbar für geschäfts-gebräuchliche Abweichungen, bei Lieferungen nach vom Käufer gestellten Mustern.

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8. Abrufaufträge

Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bezug und Fakturierung müssen längstens innert 12 Monaten ab erstem vereinbartem Liefertermin erfolgen.

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9. Zahlungskonditionen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tage nach Lieferung. Es ist kein Abzug gestattet. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, wird ein Verzugszins von 1.0% pro Monat erhoben. Unsere Preise verstehen sich netto, ohne MWST oder andere Leistungen, die der letzteren entsprechen. Die MWST wird getrennt verrechnet.

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10. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

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11. Erfüllungsort

Für die Lieferung und Zahlung ist Rotkreuz, Schweiz. Gerichtsstand ist für beide Teile Zug ZG Schweiz. Es gilt das schweizerische Obligationenrecht.

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12. Bedingungen

Von den obigen Lieferbedingungen abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

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